Allgemeines
- Die Erhöhung der Grundversicherungssumme von 5.000€ auf 10.000€. Damit verbunden ist eine Anpassung des Jahresbeitrages auf 35,00 Euro. Die Anpassung tritt automatisch in Kraft.
- Die Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherten Gebäude von bisher 600,00 € auf 700,00 €.
- Die Anhebung des Stundensatzes für in Eigenleistung durchgeführte schadenbedingt erforderliche Reparaturarbeiten von bisher 10,00 € auf 15,00 € pro Stunde.
Wichtiger Hinweis für die Höherversicherung
Eine zusätzlich zur Grundversicherung abgeschlossene Höherversicherung wird nicht automatisch angepasst.
Beispiel:
alt: Grundversicherung 5.000 € + Höherversicherung 7.000 € = Versicherungssumme 12.000 €
neu: Grundversicherung 10.000 € + Höherversicherung 7.000 € = Versicherungssumme 17.000 €
Wünschen Sie eine Veränderung, dann müssen Sie als Versicherte/r selber aus haftungsrechtlichen Gründen eine Veränderung der bisher vereinbarten Höherversicherung auf dem bekannten Weg über den Verein beantragen!
Denken Sie bitte auch an die Änderung von Daueraufträgen oder Einzugsermächtigungen.
Weitere Informationen (PDF)
Regelung für Aufstellung von Trampoline
Die Gärten, in denen Trampoline aufgestellt werden, nimmt immer weiter zu.
Diese Geräte werden oftmals nicht ausreichend gesichert und werden bei starken Winden über die Gartengrenzen geweht.
Dadurch werden sie zu einer Gefahr für den Personenkreis, der sich in der jeweiligen Anlage aufhält.
Kleinere Trampoline – bis 1,5 m Außendurchmesser - können als Kinderspielgeräte bei ausreichender Sicherung durch die Pächter aufgestellt werden.
Trampoline, die einen größeren Durchmesser haben gelten als Sportgeräte und sind in den Kleingartenanlagen unzulässig und zu beseitigen.
Diese dienen nicht der kleingärtnerischen Nutzung nach § 1 Abs. Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz.
In Anbetracht der aktuellen Wettersituationen der vergangenen Jahre und der zunehmenden Anzahl der Extremwetterlagen, ist eine Anpassung der bestehenden Regelungen nach Ziffer 6 der Gartenordnung der Stadt Hildesheim erforderlich.
Um klare Regeln für die Anwendung im Bereich Trampoline zu haben, wurde folgender Beschluss gefasst:
Trampoline dürfen nur einen maximalen Außendurchmesser von 1,50 m haben, um in einem Kleingarten aufgestellt zu werden. Dabei ist ein Abstand zum Nachbargarten von mindestens 2,00 m einzuhalten. Eine Störung des Gemeinfriedens ist zu vermeiden
Trampoline, die oberhalb dieser Maße aufgestellt sind, sind bis zum 01.01.2021 zu entfernen
Regelung für Kinderplanschbecken
In vielen Gärten werden Planschbecken aufgestellt, die große Mengen an Wasser benötigen und deren Wasserqualität durch Zusatz von Hilfsmitteln erhalten wird.
Diese dienen nicht der kleingärtnerischen Nutzung nach § 1 Abs. Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz.
In Anbetracht der aktuellen Wettersituationen der vergangenen Jahre und des immer weiter zurückgehenden Grundwasserspiegels, ist eine Anpassung der bestehenden Regelungen nach Ziffer 6 der Gartenordnung der Stadt Hildesheim erforderlich.
Um klare Regeln für die Anwendung im Bereich Kinderplanschbecken zu haben, wurde folgender Beschluss gefasst:
Kinderplanschbecken dürfen nur einen maximalen Innendurchmesser von 1,50 m und eine maximale Höhe von 0,60 m haben. Das ergibt eine maximale Grundfläche von 1,80 qm.
Die Verwendung von chemischen Zusätzen ist verboten.
Kinderplanschbecken, die oberhalb dieser Maße aufgestellt sind, sind bis zum 30.09.2020 zu entfernen.
Verbot von Spieltürmen / Erlaubnis für Spielhäuser
Spieltürme und Spielhäuser sind Baulichkeiten und unterliegen der Regelungen von §3 Bundeskleingartengesetz und Ziffer 6 der Gartenordnung der Stadt Hildesheim.
Um klare Regeln für die Anwendung im Bereich Spieltürme und Spielhäuser zu haben, wurde folgender Beschluss gefasst:
Spieltürme dürfen auf den Kleingärten nicht errichtet werden.
Spielhäuser bis zu einer Größe von 2,5 qm und einer Höhe von 1,30 m werden geduldet, bis die Kinder das 13. Lebensjahr erreicht haben. Danach sind diese Baulichkeiten wieder zu entfernen.
Weiterhin sind sie bei einem Pächterwechsel ersatzlos zu entfernen. Eine Bewertung im Rahmen der Wertermittlung erfolgt nicht (Siehe Gewächshäuser). Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht.
Ein Bauantrag ist über dem Verein beim Bezirksverband einzureichen. Bestehende Spieltürme sind bis zum 30.11.2020 zu entfernen.
Hier kann eine Übersichtskarte heruntergeladen werden.
Dann füllen Sie bitte das Formular „Schadenanzeige für Kleingärtner“ aus und geben es zur Sprechstunde jeden ersten Dienstag im Monat zwischen 17.30 und 18.30 Uhr im Vereinshaus ab.
Formular Schadenanzeige für Kleingärtner als PDF
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Ausfertigungsdatum: 28.02.1983
Vollzitat:
"Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist"
Inhalt der Gartenordnung:
1. Kleingärtnerische Nutzung
2. Anpflanzungen
3. Naturnahe Gartenbewirtschaftung
4. Tierhaltung
5. Einfriedungen
6. Errichtung von Baulichkeiten
7. Wegenutzung und Sauberhaltung
8. Abfallverwertung
9. Allgemeine Ordnung
10. Fachaufsicht
11. Inkrafttreten
Gartenordnung als PDF herunterladen
Laub- und Nadelbäume der freien Natur, Walnussbäume, Zierbäume und Nadelgehölze (Koniferen) dürfen nicht angepflanzt werden.
Liste als PDF herunterladen
Montag bis Freitag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und ab 19.00 Uhr
Samstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und ab 17.00 Uhr
Sonntag ganztägig
Morgens sollte nicht vor 9.00 Uhr mit lärmenden Arbeiten begonnen werden. Beim Einsatz von Unterhaltungsgeräten, wie Radios usw. bitten wir um Zimmerlautstärke!
Für Neu- und Altpächter
Besichtigungstermine freier Gärten können mit unserem 2. Vorsitzenden Thomas Jürgens telefonisch unter 05121 1776715 (auch AB) vereinbart werden.
Antrag auf Mitgliedschaft als PDF herunterladen
Anlage Datenschutzklausel als PDF herunterladen
Wenn Sie möchten schicken wir Ihnen Ihre Post auf dem elekronischen Weg per E-Mail zu – das spart Kosten und Zeit und kommt letztendlich dem Verein und somit allen Mitgliedern zugute. Bitte füllen Sie hierzu die „Einverständniserklärung für e-Post“ aus:
Einverständniserklärung für e-Post als PDF herunterladen
Datenschutzklausel als PDF herunterladen
Einverständniserklärung über den Erhalt elektronischer Post als PDF herunterladen
Formular Erklärung zur Übernahme eines Gartens herunterladen
Merkblatt für Neupächter als PDF herunterladen
Welche Vorschriften gibt es und was brauche ich um einen Garten wirtschaftlich bearbeiten zu können?
Auf der Homepage von Stiftung Warentest gibt es eine sehr informative Zusammenfassung zu diesen Themen.
FAQ Kleingarten – das sollten Kleingärtner wissen
> Antrag auf Errichtung, Erweiterung oder Veränderung einer Gartenlaube
> Auszug aus der Gartenordnung der Stadt Hildesheim 2022
> Grenzabstand Einwilligung des Nachbarn
> Musterzeichnung Ansichten Pultdach
> Musterzeichnung Ansichten Satteldach
> Musterzeichnung Lageplan
Das Erlöschen der Mitgliedschaft erfolgt durch Austritt, der nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen kann und schriftlich / durch Einschreibbrief spätestens bis zum 31. Juli dem Vorstand anzuzeigen ist.
Auszug aus dem Pachtvertrag:
§ 5 Fristgerechte Kündigung
Das Pachtjahr läuft vom 01. Dezember bis zum 30. November eines jeden Jahres.
Der Pächter ist berechtigt, das Pachtverhältnis spätestens am 3. Werktag im August zum 30. November zu kündigen. Er hat weder ganz noch anteilig einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits für das angebrochene Pachtjahr im Voraus bezahlten Pacht.
